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GIS-FAQ: Häufig gestellte Fragen zur GIS-Gebühr

Wo ferngesehen wird, muss auch gezahlt werden. In Österreich kommt an diesem Punkt die Gebühren Info Service GmbH (im Volksmund schlicht „GIS“ genannt) ins Spiel: Sie wickelt die Rundfunkgebühren (und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Im Grunde genommen ein unkompliziertes, doch weit verzahntes Themengebiet – das auch von den Österreicher:innen heiß diskutiert wird! Die häufigsten Fragen und skurrilsten Fallbeispiele rund um die GIS-Gebühr haben wir mit Fachprofis beantwortet.

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Bernhard Steiner
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15 min
Screenshot der GIS-Webseite (www.gis.at)

Die Webseite der GIS informiert Kund:innen in zahlreichen Belangen (www.gis.at)

© TV-MEDIA / Elke Mayr

Geht’s um die GIS, wird auch die Online-Community von TV-MEDIA hellhörig. Im Zuge einer Leser:innen-/User:innen-Befragung haben wir Sie um kuriose Geschichten und Berichte über unangenehme Situationen mit der GIS bzw. deren Mitarbeiter:innen gebeten. Die Einsendungen waren zahlreich, das Spektrum der Fragestellungen vielseitig, interessant, teilweise skurril und auf jeden Fall lehrreich. Gemeinsam mit einem Team von GIS und ORF beantworten wir die häufigsten Fragen in diesem FAQ.

Was ist die GIS?

Die GIS (Gebühren Info Service GmbH) bringt die Rundfunk- und Fernsehgebühren ein, rechnet sie ab und führt sie an ORF, Bund und Länder ab. Dabei geht die GIS als modernes Dienstleistungsunternehmen weit über finanzielle Transaktion hinaus; sie fungiert als Informationsdrehscheibe und übernimmt mit der Gebührenbefreiung auch soziale Verantwortung. – Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

Warum muss man GIS zahlen?

Jeder, der Geräte besitzt, die Rundfunktechnologien verwenden, ist in Österreich gesetzlich verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Das Rundfunkgebührengesetz regelt die Bestimmungen über Rundfunkgebühren und stellt somit die gesetzliche Grundlage dar. Wichtig für die Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich sind aber auch das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks sowie das ORF-Gesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz und die einschlägigen Landesgesetze.Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

Die Webseite der GIS informiert Kund:innen in zahlreichen Belangen (www.gis.at)

© TV-MEDIA / Elke Mayr

Gehört die GIS zum ORF?

Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen und steht zu 100 % im Besitz des ORF. Als beliehenes Unternehmen des Bundesministeriums für Finanzen ist sie mit der Einbringung und Verteilung der Rundfunkgebühren betraut.

Müssen auch ORF-Mitarbeiter:innen die GIS zahlen?

Ja, selbstverständlich. Es handelt sich beim Rundfunkgebührengesetz um ein Bundesgesetz, welches natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und der GIS gilt.

Warum gibt es nicht einfach eine „Mediensteuer“?

Grundsätzlich ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Angelegenheit des Gesetzgebers. Die Finanzierung über eine Rundfunkgebühr sichert die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien und kommt daher in vielen europäischen Ländern zur Anwendung.

Die GIS ist lediglich die vollziehende Behörde des aktuellen Finanzierungsmodells. Das aktuelle System hat sich lange bewährt und gewährleistet die Unabhängigkeit und Finanzierung des ORF. Eine direkte staatliche Finanzierung des ORF durch eine „Mediensteuer“ birgt nach Meinung vieler Expert:innen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Gefahr der direkten staatlichen Abhängigkeit.

Wie hoch ist die GIS-Gebühr?

Die Rundfunkgebühren betragen seit 1. Februar 2022 pro Monat 22,45 Euro (Oberösterreich/Vorarlberg) bis 28,65 Euro (Steiermark) – je nach Zahlungsweise für zwei, sechs oder zwölf Monate auf Ihrer Vorschreibung hochgerechnet. Davon gehen netto pro Monat 18,59 Euro an den ORF, der Rest an vorgeschriebene Landesabgaben und Kunstförderung. Eine genaue Aufschlüsselung der Rundfunkgebühren pro Monat ist auf der Website der GIS unter www.gis.at/gebuehren ersichtlich. – Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

GIS: Gebühren, Abgaben und Entgelte nach Bundesland (Stand ab 01.02.2022)

© GIS Gebühren Info Service GmbH

Preistabelle: Fernsehempfangseinrichtung, inkl. Radio

Bund & Länder
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radiogebühr
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
Fernsehgebühr
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
Kunstförderungsbeitrag
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
Landesabgabe
5,80
5,80
6,00
0,00
4,70
6,20
5,10
4,00
0,00
GEBÜHREN & ABGABEN
7,80
7,80
8,00
2,00
6,70
8,20
7,10
6,00
2,00

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

ORF
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Programmentgelte
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
USt.
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
PROGRAMMENTGELTE
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

GIS (Fernsehen & Radio)
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
GESAMT
28,25
28,25
28,45
22,45
27,15
28,65
27,55
26,45
22,45

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

Preistabelle: Radioempfangseinrichtungen

Bund & Länder
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radiogebühr
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
Kunstförderungsbeitrag
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
Landesabgabe
1,54
1,50
1,60
0,00
1,60
1,60
1,40
1,10
0,00
GEBÜHREN
2,38
2,34
2,44
0,84
2,44
2,44
2,24
1,94
0,84

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

ORF
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radioentgelt
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
USt.
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
RADIOENTGELT
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

GIS (nur Radio)
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
GESAMT
7,85
7,81
7,91
6,61
7,91
7,91
7,71
7,41
6,31

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

Wie oft steigt die GIS-Gebühr?

Die Höhe des Programmentgelts wird auf Antrag des Generaldirektors vom Stiftungsrat festgelegt. Der Generaldirektor hat einen Antrag auf Neufestlegung des Programmentgelts nach Maßgabe der wirtschaftlichen Erfordernisse zu stellen, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Antrag. Konkret wurden die Gebühren aktuell mit 1. Februar 2022 neu angepasst.

GIS: Gebührenentwicklung (Stand 1979 bis 2022)

© GIS Gebühren Info Service GmbH

Macht man sich strafbar, wenn man die GIS nicht zahlt?

Nein, es führt aber zu Einhebungsmaßnahmen.

Wie kommt die GIS an meine Daten?

Beim Kauf eines Fernsehgeräts werden keine Daten an die GIS weitergegeben. Die GIS hat Anspruch auf die österreichischen Meldedaten. Geregelt ist dieses Vorgehen im Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I 159/1999, § 4 Abs. 3). Die Meldedaten werden mit den bei der GIS gemeldeten Teilnehmer:innen abgeglichen. Die an die GIS weitergeleiteten Meldedaten werden ausschließlich zur Vollziehung der Gebührenpflicht verwendet. Nicht mehr benötigte Daten der Meldebehörde werden gelöscht.

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Bernhard Steiner
Bernhard Steiner

Portal-Manager von TV-MEDIA, der mit seinem Faible für Film und Kino die größte Entertainment-Website Österreichs in Schuss hält. Liebt es, am Wochenende mit dem Millennium Falcon durch Mittelerde zu düsen und beim Pizzaessen mit den Teenage Mutant Ninja Turtles über Animes zu schwadronieren.

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