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Rundfunk in Österreich: Alles, was Sie über GIS und GIS-Gebühr wissen müssen!

Die wichtigsten Infos zur Gebühren Info Service GmbH (GIS) im Überblick – und die essenziellen Fragen rund um die österreichischen Rundfunkgebühren („GIS-Gebühren“) endlich verständlich beantwortet.

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Bernhard Steiner
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16 min
Hausfront der GIS Gebühren Info Service GmbH in Wien

Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist seit 1998 mit der Einbringung und Abrechnung der Rundfunkgebühren in Österreich beauftragt und hat ihren Sitz in Wien

© TV-MEDIA / Elke Mayr

In Österreich wird gerne ferngesehen – das ist kein Geheimnis. Wohl auch aufgrund von Lockdowns und eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten bedingt durch die Corona-Pandemie erreichte der TV-Konsum in Österreich 2020 historische Höchstwerte. 209 Minuten verbrachten die Österreicher:innen (ab 12 Jahren) durchschnittlich pro Tag vor den Fernsehgeräten, im Jahr davor waren es noch 196 Minuten. Mit einer Tagesreichweite von 70,3 % erreichte das Medium Fernsehen 2020 täglich 5,3 Mio. Zuseher:innen. Man kann also guten Gewissens behaupten, dass Fernsehen zu einer der liebsten Freizeitbeschäftigungen der Österreicher und Österreicherinnen zählt.

Doch wo ferngesehen wird, muss auch gezahlt werden. An diesem Punkt kommt die GIS (bzw. umgangssprachlich die „GIS-Gebühr“) ins Spiel – und damit eines der diskussionswürdigsten Themen in der gesamten Bevölkerung.

Worum es sich bei der GIS handelt, wie viel und warum man Rundfunkgebühren (oft auch als „ORF-Gebühr“ bezeichnet) bezahlen muss, darüber soll Ihnen dieser Artikel Aufschluss geben.

Was ist die GIS?

Ganz korrekt müsste die Frage eigentlich lauten: „Was ist die Gebühren Info Service GmbH?“ Als hundertprozentiges Tochterunternehmen des ORF ist dieses Dienstleistungsunternehmen durch das Rundfunkgebührengesetz (RGG) mit dem gesamten Rundfunkgebührenmanagement betraut und stellt ein Bindeglied zwischen Gebührenzahler:innen auf der einen Seite und ORF, Bund, Ländern auf der anderen Seite dar.

© TV-MEDIA / Elke Mayr

Heißt im Klartext: Die GIS ist eine Firma, welche die Gebühren (und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich abwickelt, um damit dessen Fortbestand sowie einen unabhängigen Journalismus zu gewährleisten.

Wenn sie also von „der GIS“ oder „den GIS-Gebühren“ (genau genommen müsste es „Rundfunkgebührenvorschreibung“ heißen) hören, denken viele Österreicher:innen instinktiv an ein unliebsames Thema – das (höchstwahrscheinlich) meist im Zusammenhang mit der Aufforderung zu einer Zahlung für den Gebrauch von Fernseher und/oder Radio steht.

Dass die Gebühren Info Service GmbH aber noch viel mehr macht als nur das, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Seit wann gibt es die GIS?

Bis in die 1990er-Jahre hoben der Rundfunkdienst bzw. das Rundfunkamt der Post- und Telegraphenverwaltung die Rundfunkgebühren ein, seit 1998 übernimmt diese Aufgabe die GIS. Gegründet wurde sie am 23. September 1998 – damals noch unter dem Namen „Gebühren Inkasso Service“. Weil diese Bezeichnung allerdings hervorhob, dass es sich dabei um ein Inkassobüro handelte, wurde der Firmenwortlaut bereits wenig später, im Mai 2000, in „Gebühren Info Service“ geändert. Der Name soll ein Dienstleistungsunternehmen suggerieren, das informiert und nicht kontrolliert.

In ihrer Ursprungsform war die GIS ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Post und Telekom Austria AG (PTA). Durch das Inkrafttreten des neuen Rundfunkgebührengesetzes (RGG) von 1999 konnte sich der ORF mit 50 % an der GIS beteiligen – seit Anfang 2001 ist die GIS eine hundertprozentige Tochter des ORF. Ihren Firmensitz hat die Gebühren Info Service GmbH in Wien, die Geschäftsführung besteht aus Dr. Harald Kräuter und Mag. Christian Kerschbaumsteiner. Die GIS beschäftigt heute rund 350 Mitarbeiter:innen im Innen- und Außendienst, die rund 75 Mitarbeiter:innen im Contact Center beraten in elf verschiedenen Sprachen.

Was macht die GIS eigentlich genau?

Salopp gesagt, bringt die Gebühren Info Service GmbH (GIS) die Rundfunk- und Fernsehgebühren ein, rechnet sie ab und führt diese an ORF, Bund und Länder ab. Einen nicht unbeträchtlichen Teil der Arbeit machen allerdings auch die Information und das Kundenservice aus.

Die GIS verzeichnet seit dem Jahr 2000 konstante Zuwächse an Rundfunkteilnehmern

© GIS Gebühren Info Service GmbH

Rund 22 Mio. Kontakte (davon circa 800.000 in der Telefonzentrale) verzeichnet die GIS jährlich – und hier sprechen wir nicht ausschließlich von Fernseh-Konsument:innen, die sich über die Gebühren beschweren, sondern auch von Gesprächen mit Menschen, die aufgrund sozialer Umstände nach einem professionellen Ansprechpartner für mögliche Gebührenbefreiungen suchen. Damit übernimmt die Gebühren Info Service GmbH auch eine sozial-gesellschaftliche Verantwortung.

Ähnlich ist ihre Rolle bei der Abwicklung der Ökostromförderung (jährlich werden rund 100.000 Anträge auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und des
Ökostromförderbeitrages für das Wirtschaftsministerium durchgeführt) und der Zuschüsse zum Fernsprechentgelt (Abwicklung von jährlich rund 400.000 Anträgen auf Gebührenbefreiung für das Finanzministerium und Zuschüsse zum Fernsprechentgelt für das Verkehrsministerium).

Tätigkeitsbereiche der Gebühren Info Service GmbH

  • Beratung/Information bei Anfragen zu Gebühren

  • Entscheidung über mögliche Befreiung von der Rundfunkgebühr, Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie Befreiung von der Ökostrompauschale (seit 2012)

  • Erfassung der potenziellen Rundfunkteilnehmer auf Basis von Meldedaten (Haushalte mit mutmaßlich empfangsbereiten Rundfunkeinrichtungen)

  • Abrechnung und Weiterleitung der eingehobenen Gelder an ORF, Bund und Länder

  • ggf. Einleitung der Verwaltungswege bei Nichteinbringung der Gebühren

Wieso ist die GIS unbeliebt?

Als größtes Film- und TV-Magazin Österreichs kommt auch TV-MEDIA immer wieder mit der GIS-Thematik in Kontakt und berichtet fair und unabhängig darüber. Das Echo der Leserschaft auf entsprechende Artikel ist zum Großteil negativ. Ob Leserbriefe (per Post und E-Mail), Telefonanrufe oder Kommentare auf unseren Social-Media-Kanälen: Die Österreicher:innen sind nicht gut auf die (Zitat) „Zwangsgebühren“ zu sprechen.

Woher dieser Groll stammt? Mit der Gebühren Info Service GmbH kommt man wahrscheinlich nur dann in Kontakt, wenn man unangekündigten Besuch von GIS-Mitarbeiter:innen bekommt, Rundfunkgebühren bezahlen muss – oder weil ebenjene wieder gestiegen sind.

Den meisten GIS-Gegner:innen stößt allerdings schlichtweg die Tatsache auf, dass die Rundfunkgebühren über ein Inkassobüro „eingetrieben“ werden (und nicht beispielsweise über eine Mediensteuer eingehoben) und tatsächlich von jedem Haushalt mit einer betriebsbereiten Rundfunkempfangseinrichtung zu entrichten sind – egal, ob man den ORF konsumiert oder nicht. In diesem Zusammenhang kursiert auch oft die falsche Annahme, dass man „der GIS nicht entkommt“ und dass man für den (Zitat) „Staatsfunk“ zur Kasse gebeten wird. Mehr darüber, wie man sich von der GIS abmelden kann, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Warum/wofür muss man GIS zahlen?

Um es sehr vereinfacht auf den Punkt zu bringen: Man zahlt die Rundfunkgebühren, damit der ORF weiterhin auf Sendung bleiben und unabhängig berichten kann. Unabhängigkeit ist Auftrag, Selbstverpflichtung und höchstes Gut jedes öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies gilt vorrangig für die Berichterstattung über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, spiegelt sich allerdings auch beim Konsum von Filmen und Serien auf den ORF-Sendern wider – die, im Vergleich zu den Privatsendern, frei von Werbeunterbrechungen in einem Stück gezeigt werden (bei Cineast:innen besonders geschätzt: das Hauptabendprogramm).

Das ORF-Zentrum befindet sich am Wiener Küniglberg (13. Bezirk) – von hier wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk Österreichs geregelt

© TV-MEDIA / Elke Mayr

Die Unabhängigkeit der ORF-Journalist:innen ist in mehrfacher Hinsicht gesetzlich abgesichert und garantiert, unter anderem im Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG-Rundfunk) und im ORF-Gesetz. Weiters gibt es zahlreiche interne Richtlinien und Regulative wie das ORF-Redakteursstatut, die ORF-Programmrichtlinien und den ORF-Verhaltenskodex, die die Unabhängigkeit der Journalistinnen und Journalisten von Politik, Wirtschaft und Lobbyismus sicherstellen.

Zwar ist es im Zeitalter des Internets und der sozialen Medien einfacher denn je, „kostenlos“ an Informationen aller Art zu gelangen – nicht alle davon sind aber unabhängig und werden von Profis qualitativ aufbereitet. Ein damit einhergehender Aspekt ist das „Fake News“-Phänomen, welches als eine der größten Herausforderungen für die westliche Demokratie und die Medien insgesamt gilt. Öffentlich-Rechtliche sind als mediale Infrastruktur in dieser Situation besonders gefordert und müssen Gesellschaft und Demokratie gegen diese nicht faktenbasierte „Gegenkultur“ absichern und stärken.

ORF: Vertrauenswürdige Nachrichten und Informationen für alle

Markante Zahlen und Fakten dazu, was die Mitarbeiter:innen des ORF mit ihren Programmen und Sendungen leisten:

  • ORF 1 und ORF 2 senden mehr als 1.000 Minuten Nachrichten in der Woche

  • Online erscheinen knapp 170.000 Beiträge auf ORF.at

  • Die ORF-Radios senden jedes Jahr 60.000 Nachrichtensendungen und Journale

  • Rund 130 Nachrichtensendungen pro Tag in Fernsehen, Radio und den Landesstudios

  • 4.450 Stunden Information in ORF 1 und ORF 2 pro Jahr

  • Insgesamt 25 tägliche Infosendungen im ORF-TV

  • Jedes ORF-Regionalradio bietet pro Woche im Schnitt 225 regionale und nationale Nachrichten

  • 1.700 Minuten Wissenschaft, Bildung und Information pro Woche auf Ö1

  • 16.139 Updates im TELETEXT pro Monat

  • 9.070 Beiträge auf Volksgruppen.ORF.at

  • Mehr als 45 TV-Dokumentationen, -Reportagen, -Magazine und -Diskussionen pro Woche

Diese Beispiele zeigen, warum es sinnvoll ist, mit seiner GIS-Gebühr den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch des unabhängigen Journalismus zu gewährleisten. Immerhin nutzen 98 % der Bevölkerung mindestens ein Angebot des ORF pro Woche!

Eine wichtige Anmerkung zum Schluss: Die Rundfunkgebühren kommen nicht zur Gänze dem ORF zugute! Was oftmals auch einfach als „ORF-Gebühr“ bezeichnet wird, setzt sich tatsächlich aus vielen Teilgebühren (u. a. auch einem Kunstförderungsbeitrag und einer Landesabgabe) zusammen – mehr zur Zusammensetzung der GIS-Gebühren finden Sie in diesem Abschnitt.

Welche Sender und Programme gehören zum ORF?

Die Senderfamilie des ORF ist groß, das Programmangebot reichhaltig. Mit mehr als 400 Stunden Programm am Tag (und damit über 146.000 Stunden im Jahr) aus den Teilbereichen Fernsehen, Radio und Online ist der ORF das elektronische Leitmedium Österreichs.

ORF: Vielseitige Programmgestaltung mit mehr als 400 Stunden Programm am Tag in Radio, Fernsehen und Online!

© ORF

ORF-Fernsehen

  • ORF 1 (Vollprogramm)

  • ORF 2 (Vollprogramm)

  • ORF III (Spartenprogramm)

  • ORF SPORT+ (Spartenprogramm)

  • ORF-TELETEXT

  • Weiters ist der ORF am Kultursender 3sat beteiligt und kooperiert mit dem deutsch-französischen Kultursender ARTE

ORF-Radios

  • Ö1 (Kultursender)

  • Hitradio Ö3 (Informations- und Service-Radio)

  • FM4 (vorwiegend fremdsprachiger Jugendkultursender)

  • ORF-Regionalradios (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien)

ORF-Online

  • ORF.at

  • ORF-TVthek

Außerdem darf nicht auf die neun ORF-Landesstudios vergessen werden, die mit den erfolgreichen „Bundesland heute“-Sendungen, den beliebten Regionalradios (Radio Burgenland, Radio Kärnten, Radio Niederösterreich, Radio Oberösterreich, Radio Salzburg, Radio Steiermark, Radio Tirol, Radio Vorarlberg, Radio Wien) und ihren Online-Auftritten einen unverzichtbaren Beitrag zu den nationalen Fernseh- und Radioprogrammen des ORF leisten.

Wann muss man GIS zahlen?

Grundsätzlich ist diese Frage schnell und unkompliziert beantwortet: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung besitzt (also ein Gerät, das Rundfunktechnologien verwendet), muss das melden und seinen Beitrag leisten!

Unabhängig davon, ob man die Programme des ORF konsumiert (!) oder den Fernseher beispielsweise für Streamingdienste oder als Monitor für eine Spielkonsole verwendet.

GIS-Gebühren für Fernseher, Radio, Autoradio, Mobiltelefon und Computer?

Empfangsgeräte im Sinne des Gesetzes sind Geräte, welche grundsätzlich Rundfunk empfangen können – darunter fallen Fernseher und Radios. Mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone sind von der Gebührenpflicht ausgenommen.

Eine der umstrittensten Fragen: Muss man GIS auch für Computer/Laptop, Smartphone und/oder Tablet zahlen?

© iStockphoto / gece33

Ginge es nach der Gebühren Info Service GmbH, würden auch Computer mit Internetanschluss zu den gebührenpflichtigen Geräten zählen. Nach einem Präzedenzfall in Wien entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 18. September 2014 jedoch, dass Computer mit Internetanschluss nicht als Rundfunkempfangseinrichtungen gelten. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied schließlich am 30. Juni 2015, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist.

ACHTUNG: Wer Computer, Tablet und Co beispielsweise durch den Einbau einer TV-Karte nachträglich zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert, muss dies melden und ist gebührenpflichtig!

GIS-Gebühr pro Gerät oder pro Haushalt?

Die Gebühr ist grundsätzlich für jeden Standort, an dem Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben oder zum Betrieb bereitgehalten werden (Gebäude bzw. Wohnung), nur einmal zu entrichten.

Wer daheim mehr als einen Fernseher betreibt, muss natürlich nicht für jedes Gerät einzeln GIS bezahlen – einmal pro Haushalt reicht!

© iStockphoto / tiero

Im Vergleich zu Deutschland haben es die Österreicher:innen damit gut: Der dort fällige Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ-Gebühr“) von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird seit 2013 als Haushaltsabgabe geregelt – unabhängig davon, ob man tatsächlich TV- und/oder Radioempfangsgeräte daheim stehen hat! Es gilt also „ein Haushalt – ein Beitrag“. Davon befreien lassen können sich nur Menschen, die Sozialleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe) beziehen.

GIS-Gebühr für Zweitwohnsitz?

Wer Rundfunkempfangseinrichtungen in einer Ferienwohnung, einem Wochenendhaus, einer weiteren Wohnung etc. betreibt, muss dies ebenfalls anmelden. Hier kann jedoch eine sogenannte „eingeschränkte Meldung“ abgegeben werden. Als Zeitraum der Meldung gilt die Anzahl der Monate, in denen die Geräte betrieben werden – mindestens jedoch vier Monate im Jahr.

Für nicht privat genutzte Räumlichkeiten gelten gesonderte Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen – dazu zählen u. a. Schulen, Amtsräume, die Gastronomie sowie Heime

© iStockphoto / Digiphoto

GIS-Gebühr auch für Betriebe, Lokale, Schulen und Amtsräume?

Für nicht privat genutzte Räumlichkeiten, etwa Unternehmen oder Institutionen, gelten Sonderregelungen (eine Gebühr pro zehn Geräte). Unterrichts- und Amtsräume, Polizeistellen, Gastronomiebetriebe, Heime sowie Betriebe, die Rundfunkempfangsgeräte reparieren, verkaufen oder vermieten, sind von dieser Sonderregel ausgenommen und müssen ebenfalls nur einmal pro Standort die Gebühren entrichten.

Wie viel GIS muss man zahlen?

Per Stand 1. Februar 2022 betragen die Rundfunkgebühren pro Monat zwischen 22,45 Euro (Oberösterreich und Vorarlberg) und 28,65 Euro (Steiermark). Je nach gewählter Vereinbarung werden die Rundfunkgebühren für zwei, sechs oder zwölf Monate vorgeschrieben.

Um vorweg mit einem großen Irrtum aufzuräumen: Nicht alles erhält der ORF! Konkret sind es (nach allen Abzügen bei einer Meldung von Fernsehempfangseinrichtungen inklusive Radio) nur 60 Cent pro Tag bzw. 18,59 Euro pro Monat (Stand: ab Februar 2022). Dies sind im Österreich-Durchschnitt knapp 67 % des vorgeschriebenen Gesamtbetrages, womit Eigenproduktionen, Sendeanlagen, technische Ausstattungen, Landesstudios, Lizenzen und vieles mehr bezahlt werden.

GIS: Gebührenentwicklung (Stand 1979 bis 2022)

© GIS Gebühren Info Service GmbH

Wie setzen sich die Rundfunkgebühren zusammen?

Die Teilbeträge, aus denen sich die Rundfunkgebühren zusammensetzen, lauten wie folgt:

  • Radio- und Fernsehgebühr – ergeht an den Bund, konkret ans Bundesministerium für Finanzen

  • Programmentgelt – erhält der ORF; von dieser Summe muss der ORF die Umsatzsteuer und die Einhebungsvergütung (also die Kosten der GIS) zahlen

  • Kunstförderungsbeitrag – ergeht an den Bund

  • Landesabgabe – je nach Bundesland unterschiedlich, zweckgebunden und fließt dem jeweiligen Landesbudget zu

GIS: Gebühren-Valorisierung (Stand ab 01.02.2022)

© GIS Gebühren Info Service GmbH

Wie viel GIS muss man in den einzelnen Bundesländern zahlen?

Teilbeträge und regionale Unterschiede schön und gut, aber wie viel muss man nun tatsächlich berappen? Ja nachdem, ob Sie für „TV & Radio“ oder ausschließlich für „Radio“ bezahlen, haben wir hier eine Kostenübersicht aufbereitet.

GIS: Gebühren, Abgaben und Entgelte nach Bundesland (Stand ab 01.02.2022)

© GIS Gebühren Info Service GmbH

Preistabelle: Fernsehempfangseinrichtung, inkl. Radio

Bund & Länder
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radiogebühr
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
Fernsehgebühr
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
Kunstförderungsbeitrag
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
Landesabgabe
5,80
5,80
6,00
0,00
4,70
6,20
5,10
4,00
0,00
GEBÜHREN & ABGABEN
7,80
7,80
8,00
2,00
6,70
8,20
7,10
6,00
2,00

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

ORF
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Programmentgelte
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
USt.
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
PROGRAMMENTGELTE
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

GIS (Fernsehen & Radio)
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
GESAMT
28,25
28,25
28,45
22,45
27,15
28,65
27,55
26,45
22,45

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

Preistabelle: Radioempfangseinrichtungen

Bund & Länder
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radiogebühr
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
Kunstförderungsbeitrag
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
Landesabgabe
1,54
1,50
1,60
0,00
1,60
1,60
1,40
1,10
0,00
GEBÜHREN
2,38
2,34
2,44
0,84
2,44
2,44
2,24
1,94
0,84

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

ORF
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radioentgelt
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
USt.
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
RADIOENTGELT
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

GIS (nur Radio)
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
GESAMT
7,85
7,81
7,91
6,61
7,91
7,91
7,71
7,41
6,31

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

Kann man sich von der GIS befreien lassen?

Die einfachste Möglichkeit, sich völlig stressfrei und ehrlich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen, besteht darin, erst gar keine empfangsbereite Rundfunkeinrichtung zu betreiben.

Wer keinen Fernseher und/oder kein Radio daheim stehen hat, kann sich mittels Abmeldeformular der GIS befreien lassen.

Die Abmeldung von der GIS erfolgt via Abmeldeformular, wenn man die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt

© TV-MEDIA / Elke Mayr

Ebenfalls spannend: Der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden ist gebührenfrei! Das bedeutet, dass z. B. Autoradios nicht meldepflichtig sind und daher gebührenfrei betrieben werden können. Und wer seine Flimmerkiste beispielsweise im Wohnwagen, Van oder Wohnmobil stehen hat oder damit im Boot über die Weltmeere schippert, ist ebenfalls aus dem Schneider.

Empfangsbereite Rundfunkeinrichtungen sind nur innerhalb von Gebäuden meldepflichtig! – Skurilles Fallbeispiel: Wer seinen Fernseher z. B. mit zum Camping nimmt, oder in einem Wohnwagen betreibt, kann sich von der GIS befreien lassen.

© iStockphoto / Wassiliy

Standorte mit empfangsbereiten Rundfunkeinrichtungen haben es da etwas schwieriger – können jedoch kreativ werden und sich ebenfalls (völlig legal!) abmelden. So gut wie jeder Fernseher und Smart-TV wird handelsüblich mit einem Tuner (Signal-Empfänger für Radio- und TV-Frequenzen) und/oder Antennen-Anschluss ausgeliefert. Wer sich diese jedoch von Professionisten ausbauen und dies bestätigen lässt (z. B. Tuner-Ausbau von Krillit) oder gleich ein Gerät ohne entsprechende Empfangsausstattung zulegt (z. B. Fernseher der Firmen NOGIS oder KAGIS), kann sich ebenfalls von der GIS abmelden.

Soziale und/oder körperliche Hilfsbedürftigkeit

Aber auch bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden!

Dies umfasst u. a. folgende Aspekte:

  • Arbeitslos

  • Gehörlos

  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

  • Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit)

  • Mindestsicherung (ehem. Sozialhilfe)

  • Pension

  • Pflegegeld

  • Studienbeihilfe & Schülerbeihilfe

Das Haushalts-Nettoeinkommen (also ALLER im Haushalt lebenden Personen) darf jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.

Befreiungsrichtsatz

Richtsätze in EUR pro Monat
1 Person
2 Personen
jede weitere Person
BETRAG
1.154,15
1.820,80
178,08

Stand: ab 1. Jänner 2022

Weitere häufig gestellte Fragen zur GIS und Praxisbeispiele

Wir hoffen, dieser Artikel konnte Ihnen Aufschluss über die Gebühren Info Service GmbH sowie die vieldebattierten „GIS-Gebühren“ geben. Möglicherweise kannten Sie einige der hier beschriebenen Punkte bereits, vielleicht sehen Sie die GIS fortan aber auch mit neuen Augen und verurteilen die GIS-Mitarbeiter:innen bei ihrem nächsten Überraschungsbesuch nicht sofort ;-)

Weil es jedoch immer noch zig spannende und teilweise skurrile Fragen sowie Praxisbeispiele in diesem Zusammenhang gibt (ein Klassiker wäre z. B. „Darf der GIS-Mitarbeiter meine Wohnung betreten?“), haben wir gemeinsam mit Profis von GIS und ORF ein umfangreiches FAQ (von englisch „Frequently Asked Questions“; also häufig gestellte Fragen) erstellt – klicken Sie hier, um zu unserem GIS-FAQ zu gelangen!

Falls auch Sie eine Frage zur GIS haben, schreiben Sie uns an gis@tv-media.at – möglicherweise ergänzen wir Ihren Fall anschließend auch in unserem Artikel.

Offizielle Kontaktmöglichkeiten der GIS

Sie möchten direkt mit der Gebühren Info Service GmbH (GIS) in Kontakt treten?

  • Offizielle Website der GIS

  • E-Mail: kundenservice@gis.at

  • Service-Hotline: 0810 00 10 80 // Mo–Fr 8.00-21.00 Uhr & Sa 9.00–17.00 Uhr

  • Fax: 050 200 DW 300

  • Post: GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien

  • Persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien // Mo–Fr 08.00–16.00 Uhr

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Bernhard Steiner
Bernhard Steiner

Portal-Manager von TV-MEDIA, der mit seinem Faible für Film und Kino die größte Entertainment-Website Österreichs in Schuss hält. Liebt es, am Wochenende mit dem Millennium Falcon durch Mittelerde zu düsen und beim Pizzaessen mit den Teenage Mutant Ninja Turtles über Animes zu schwadronieren.

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