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GIS-FAQ: Häufig gestellte Fragen zur GIS-Gebühr

Wo ferngesehen wird, muss auch gezahlt werden. In Österreich kommt an diesem Punkt die Gebühren Info Service GmbH (im Volksmund schlicht „GIS“ genannt) ins Spiel: Sie wickelt die Rundfunkgebühren (und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Im Grunde genommen ein unkompliziertes, doch weit verzahntes Themengebiet – das auch von den Österreicher:innen heiß diskutiert wird! Die häufigsten Fragen und skurrilsten Fallbeispiele rund um die GIS-Gebühr haben wir mit Fachprofis beantwortet.

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Bernhard Steiner
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15 min
Screenshot der GIS-Webseite (www.gis.at)

Die Webseite der GIS informiert Kund:innen in zahlreichen Belangen (www.gis.at)

© TV-MEDIA / Elke Mayr

Geht’s um die GIS, wird auch die Online-Community von TV-MEDIA hellhörig. Im Zuge einer Leser:innen-/User:innen-Befragung haben wir Sie um kuriose Geschichten und Berichte über unangenehme Situationen mit der GIS bzw. deren Mitarbeiter:innen gebeten. Die Einsendungen waren zahlreich, das Spektrum der Fragestellungen vielseitig, interessant, teilweise skurril und auf jeden Fall lehrreich. Gemeinsam mit einem Team von GIS und ORF beantworten wir die häufigsten Fragen in diesem FAQ.

Was ist die GIS?

Die GIS (Gebühren Info Service GmbH) bringt die Rundfunk- und Fernsehgebühren ein, rechnet sie ab und führt sie an ORF, Bund und Länder ab. Dabei geht die GIS als modernes Dienstleistungsunternehmen weit über finanzielle Transaktion hinaus; sie fungiert als Informationsdrehscheibe und übernimmt mit der Gebührenbefreiung auch soziale Verantwortung. – Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

Warum muss man GIS zahlen?

Jeder, der Geräte besitzt, die Rundfunktechnologien verwenden, ist in Österreich gesetzlich verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Das Rundfunkgebührengesetz regelt die Bestimmungen über Rundfunkgebühren und stellt somit die gesetzliche Grundlage dar. Wichtig für die Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich sind aber auch das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks sowie das ORF-Gesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz und die einschlägigen Landesgesetze.Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

© TV-MEDIA / Elke Mayr

Gehört die GIS zum ORF?

Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen und steht zu 100 % im Besitz des ORF. Als beliehenes Unternehmen des Bundesministeriums für Finanzen ist sie mit der Einbringung und Verteilung der Rundfunkgebühren betraut.

Müssen auch ORF-Mitarbeiter:innen die GIS zahlen?

Ja, selbstverständlich. Es handelt sich beim Rundfunkgebührengesetz um ein Bundesgesetz, welches natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und der GIS gilt.

Warum gibt es nicht einfach eine „Mediensteuer“?

Grundsätzlich ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Angelegenheit des Gesetzgebers. Die Finanzierung über eine Rundfunkgebühr sichert die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien und kommt daher in vielen europäischen Ländern zur Anwendung.

Die GIS ist lediglich die vollziehende Behörde des aktuellen Finanzierungsmodells. Das aktuelle System hat sich lange bewährt und gewährleistet die Unabhängigkeit und Finanzierung des ORF. Eine direkte staatliche Finanzierung des ORF durch eine „Mediensteuer“ birgt nach Meinung vieler Expert:innen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Gefahr der direkten staatlichen Abhängigkeit.

Wie hoch ist die GIS-Gebühr?

Die Rundfunkgebühren betragen seit 1. Februar 2022 pro Monat 22,45 Euro (Oberösterreich/Vorarlberg) bis 28,65 Euro (Steiermark) – je nach Zahlungsweise für zwei, sechs oder zwölf Monate auf Ihrer Vorschreibung hochgerechnet. Davon gehen netto pro Monat 18,59 Euro an den ORF, der Rest an vorgeschriebene Landesabgaben und Kunstförderung. Eine genaue Aufschlüsselung der Rundfunkgebühren pro Monat ist auf der Website der GIS unter www.gis.at/gebuehren ersichtlich. – Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

GIS: Gebühren, Abgaben und Entgelte nach Bundesland (Stand ab 01.02.2022)

© GIS Gebühren Info Service GmbH

Preistabelle: Fernsehempfangseinrichtung, inkl. Radio

Bund & Länder
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radiogebühr
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
Fernsehgebühr
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
1,16
Kunstförderungsbeitrag
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
Landesabgabe
5,80
5,80
6,00
0,00
4,70
6,20
5,10
4,00
0,00
GEBÜHREN & ABGABEN
7,80
7,80
8,00
2,00
6,70
8,20
7,10
6,00
2,00

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

ORF
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Programmentgelte
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
18,59
USt.
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
1,86
PROGRAMMENTGELTE
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45
20,45

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

GIS (Fernsehen & Radio)
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
GESAMT
28,25
28,25
28,45
22,45
27,15
28,65
27,55
26,45
22,45

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

Preistabelle: Radioempfangseinrichtungen

Bund & Länder
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radiogebühr
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
0,36
Kunstförderungsbeitrag
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
0,48
Landesabgabe
1,54
1,50
1,60
0,00
1,60
1,60
1,40
1,10
0,00
GEBÜHREN
2,38
2,34
2,44
0,84
2,44
2,44
2,24
1,94
0,84

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

ORF
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
Radioentgelt
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
4,60
USt.
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
0,46
RADIOENTGELT
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47
5,47

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

GIS (nur Radio)
Wien
Bgld
Sbg
Stmk
Ktn
Tirol
Vbg
GESAMT
7,85
7,81
7,91
6,61
7,91
7,91
7,71
7,41
6,31

Stand: ab Februar 2022 / alle Beträge in Euro (€)

Wie oft steigt die GIS-Gebühr?

Die Höhe des Programmentgelts wird auf Antrag des Generaldirektors vom Stiftungsrat festgelegt. Der Generaldirektor hat einen Antrag auf Neufestlegung des Programmentgelts nach Maßgabe der wirtschaftlichen Erfordernisse zu stellen, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren ab dem letzten Antrag. Konkret wurden die Gebühren aktuell mit 1. Februar 2022 neu angepasst.

GIS: Gebührenentwicklung (Stand 1979 bis 2022)

© GIS Gebühren Info Service GmbH

Macht man sich strafbar, wenn man die GIS nicht zahlt?

Nein, es führt aber zu Einhebungsmaßnahmen.

Wie kommt die GIS an meine Daten?

Beim Kauf eines Fernsehgeräts werden keine Daten an die GIS weitergegeben. Die GIS hat Anspruch auf die österreichischen Meldedaten. Geregelt ist dieses Vorgehen im Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I 159/1999, § 4 Abs. 3). Die Meldedaten werden mit den bei der GIS gemeldeten Teilnehmer:innen abgeglichen. Die an die GIS weitergeleiteten Meldedaten werden ausschließlich zur Vollziehung der Gebührenpflicht verwendet. Nicht mehr benötigte Daten der Meldebehörde werden gelöscht.

Kann man bei der GIS sparen?

Es besteht keine Melde- bzw. Gebührenpflicht, wenn an einem Standort keine Rundfunkempfangseinrichtungen vorhanden sind, also kein Radiogerät, Fernsehgerät oder sonstige Geräte, die Rundfunktechnologien verwenden bzw. Rundfunk unmittelbar wahrnehmbar machen. Streaming via Laptop, Monitor oder Handy ist von der Gebührenpflicht ausgenommen, wenn keine Zusatzgeräte (Kabel, SAT, DVB-T) vorhanden sind. Es besteht aber bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit die Möglichkeit, eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu beantragen.

Kann man die GIS von der Steuer absetzen?

Dies kann weder pauschal noch durch die GIS beantwortet werden. Dazu sollte am besten ein Steuerberater befragt werden, der dies je nach Situation beurteilen kann.

Was passiert, wenn man die GIS ignoriert?

Die GIS ist vom Gesetzgeber beauftragt, die Gebührenpflicht zu administrieren. Daher sind auch regelmäßige Aktionen wie Telefonanrufe, Besuche von Außendienstmitarbeiter:innen und Rundschreiben erforderlich. Die GIS kontaktiert aktiv auf verschiedenen Wegen diverse Standorte, um abzuklären, ob diese nach dem Rundfunkgebührengesetz richtig gemeldet sind. Sollte dies nicht gelingen, da etwa auf Schreiben nicht reagiert oder die Auskunft verweigert wird, veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde. Diese leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein, welches zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro führen kann.

Können Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen von der GIS verjähren?

Nach Ablauf der auf der Vorschreibung angeführten Fälligkeit wird eine Zahlungserinnerung geschickt. Diese enthält einen Säumniszuschlag von zehn Prozent auf die offenen Rundfunkgebühren. Dieser dient zur Deckung des entstandenen Verwaltungsaufwandes. Wird trotz erster Mahnung nicht bezahlt, versendet die GIS eine zweite und letzte Mahnung. Ein erneuter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu Anwalts- und Gerichtskosten bis hin zur Exekution (Pfändung/Lohnpfändung). An dieser Stelle daher die Empfehlung für ein SEPA-Lastschriftmandat, mit der die Gebühren fristgerecht vom Konto abgebucht werden, womit ein Zahlungsverzug vermieden wird. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, wurde jedoch bereits ein Exekutionstitel geschaffen, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.

Muss man die GIS auch am Zweitwohnsitz bezahlen?

Ja. Auch in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern usw. sind Rundfunkgeräte melde- und gebührenpflichtig – unabhängig davon, wie viele Geräte Sie an Ihrem Hauptwohnsitz haben. Es ist auch gleichgültig, ob ein Zweitwohnsitz ständig oder nur fallweise genutzt wird. Entscheidend ist, dass sich ein Rundfunkgerät an dem Standort befindet. Es besteht jedoch für diese Standorte die Möglichkeit einer sogenannten „eingeschränkten Meldung“: Als Zeitraum der Meldung gilt hier die Anzahl der Monate, in denen an dem Standort Geräte betrieben werden, mindestens jedoch vier Monate. – Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

Empfangsbereite Rundfunkeinrichtungen am Zweitwohnsitz sind natürlich ebenfalls melde- und gebührenpflichtig – und, unabhängig von Geräten am Hauptwohnsitz, separat zu bezahlen!

© iStockphoto / Natee Meepian

Kein Radio, kein Fernseher – wie meldet man sich von der GIS ab?

Sofern sich keine Rundfunkempfangseinrichtungen an einem Standort befinden, kann das Teilnehmerverhältnis schriftlich – mittels Abmeldeformulars – beendet werden. Das Formular zur Abmeldung ist auf der Website der GIS als Download abrufbar. Zusätzlich ist es in gedruckter Form in den GIS-Outlets erhältlich, wie etwa auf Gemeindeämtern oder in Filialen der Raiffeisenbank.

Wenn man dazu berechtigt ist, erfolgt die Abmeldung von der GIS im Normalfall mittels Abmeldeformular

© TV-MEDIA / Elke Mayr

Wer kann sich von der GIS befreien lassen?

Sofern sich Rundfunkempfangseinrichtungen an einem Standort befinden, sind diese melde- und gebührenpflichtig. Für Bezieher:innen sozialer Transferleistungen (Pension, Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Studienbeihilfe etc.) besteht die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung. Das Haushalts-Nettoeinkommen darf jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Die Befreiungsgrundlagen sind auf der Website der GIS (www.gis.at) ersichtlich. Als zusätzliche Hilfeleistung gibt es dort auch einen Befreiungsrechner, mit dem unverbindlich geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind. – Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

Muss man für die GIS österreichische:r Staatsbürger:in sein?

Nein. Das Rundfunkgebührengesetz sieht vor, dass Standorte, an welchen Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden, meldepflichtig sind. Die Anmeldung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person durchgeführt werden. Dies hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun.

Gibt es so etwas wie die GIS auch in anderen Ländern?

Rundfunkgebühren gibt es auch in anderen Ländern. Der ORF erhält nur rund 67 % dessen, was unter dem Titel „Rundfunkgebühren“ eingehoben wird. Der Rest geht an Bund und Länder. Das ORF-Programmentgelt liegt unter jenem in der Schweiz und etwa auf demselben Niveau wie jenes in Deutschland.

Kontrollbesuch von der GIS trotz Abmeldung?

Mit einem Besuch der GIS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter im Außendienst kann immer gerechnet werden, wenn ein Standort nicht angemeldet ist, da diese zur Herstellung der Aufkommensgerechtigkeit in kontinuierlichen Intervallen diese Standorte besuchen.

Dürfen die GIS-Mitarbeiter:innen „den Fuß in die Tür stellen“?

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keinesfalls den Fuß in die Türe stellen. Ein serviceorientierter Kundenauftritt unserer Mitarbeiter:innen ist uns sehr wichtig und die Kolleg:innen werden diesbezüglich auch intensiv geschult. Im Rahmen eines Beratungsgespräches klären sie die Kund:innen über die gesetzliche Meldepflicht von Rundfunkempfangseinrichtungen (Radio und/oder Fernseher) auf und unterstützen gegebenenfalls bei der Durchführung einer Anmeldung“, so die Antwort der GIS.

Eine sehr oft gestellte Frage: „Dürfen die GIS-Mitarbeiter:innen den Fuß in die Tür stellen?“ – Nein, natürlich nicht!

© iStockphoto / no_limit_pictures

Darf man die GIS-Mitarbeiter anlügen?

Besteht begründeter Verdacht, dass Falschangaben zur Gebührenpflicht getätigt wurden oder ein Kunde trotz Mahnung die Auskunft verweigert, so bedeutet dies eine mögliche Verwaltungsübertretung. In diesem Fall veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Diese leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren ein.

Fernseher zu spät angemeldet: Was passiert?

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort betrieben wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst der GIS unterstützen die Kund:innen dabei, die Geräte korrekt anzumelden. Die Informationsleistung steht dabei im Vordergrund.

Reicht es, die GIS nur fürs Radio zu zahlen, obwohl man auch einen Fernseher hat?

Sobald sich ein Fernsehgerät an einem Standort befindet, bedarf es einer Kombi-Anmeldung (Fernsehen inklusive Radio) – die Radiogebühr alleine reicht hier nicht aus! Eine falsche Meldung bedeutet eine Verwaltungsübertretung, welche eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen kann.

GIS zahlen trotz NOGIS- oder KAGIS-Fernseher?

Ein NOGIS- bzw. KAGIS-Fernseher ist ein Rundfunkempfangsgerät ohne Antennentuner. Laut Gesetz handelt es sich dabei um ein „Gerät ohne Rundfunktechnologie“. Die Gebührenpflicht entfällt für dieses Gerät jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Geräte vorhanden sind, die Rundfunk wahrnehmbar machen (etwa Kabel, SAT, DVB-T).

Mit einem Besuch der GIS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter kann immer gerechnet werden, wenn ein Standort nicht angemeldet ist. Sie besuchen diese Standorte in kontinuierlichen Intervallen, um die Herstellung der Aufkommensgerechtigkeit zu gewährleisten. Wer seinen Fernsehapparat oder sein Radio nicht anmeldet, verstößt nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen den Grundsatz der Fairness.

„Wir glauben aber, dass diese Erkenntnis nicht mehr den aktuellen technischen Gegebenheiten entspricht und von der Realität des Medienkonsums überholt wurde. Faktum ist, dass die Programme der großen Rundfunkunternehmen auch über NOGIS-Fernseher oder Ähnliches gestreamt werden. Es sind mehrere Verfahren anhängig, die das Ziel haben, klarzustellen, dass Rundfunkkonsum die Gebührenpflicht auslöst, egal über welches Medium Rundfunk konsumiert wird. Das ist aus unserer Sicht auch eine Frage der Fairness.“

Laptop, Smartphone, Tablet – muss man trotzdem GIS zahlen?

Meldepflicht besteht, wenn an einem Standort Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben werden, also Geräte, die Rundfunktechnologien verwenden. „Streaming“ mittels Laptop, Smartphone oder Tablet ist grundsätzlich nicht gebührenpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 entschieden, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit ist auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei. Dies betrifft auch die ORF-TVthek.

Eine der umstrittensten Fragen: Muss man GIS auch für Computer/Laptop, Smartphone und/oder Tablet zahlen?

© iStockphoto / gece33

„Die Meldepflicht von Laptop, Smartphone und/oder Tablet besteht daher nur dann, wenn diese in Kombination mit Rundfunkkomponenten verwendet werden, wie etwa DVB-T-Stick, TV-Karte oder Radio-Karte. Diese Erkenntnis entspricht aber nicht mehr den aktuellen technischen Gegebenheiten und wurde von der Realität des Medienkonsums überholt. Faktum ist, dass die Programme der großen Rundfunkunternehmen auch gestreamt werden. Es sind mehrere Verfahren anhängig, die das Ziel haben, klarzustellen, dass Rundfunkkonsum die Gebührenpflicht auslöst, egal über welches Medium Rundfunk konsumiert wird. Das ist aus unserer Sicht eine Frage der Fairness“, so die Stellungnahme der GIS. – Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auch in unserem allgemeinen Übersichtsbeitrag zur GIS.

Muss man GIS zahlen, obwohl man nur streamt?

Hier stellt sich die Frage, auf welchen Geräten gestreamt wird. Haben die Geräte Rundfunktechnologien verbaut, wie etwa bei einem Fernseher, dann sind diese nach dem Rundfunkgebührengesetz melde- und gebührenpflichtig. Wie bereits erwähnt, betrifft die Gebührenpflicht auch Monitore bzw. Geräte mit ausgebautem Tuner, wenn Zusatzgeräte zum Rundfunkempfang vorhanden sind (etwa Kabel, SAT, DVB-T). Streaming via Laptop, Monitor, Handy ist nicht gebührenpflichtig, wenn keine Zusatzgeräte vorhanden sind.

Nutzung der ORF-TVthek am Computer oder Smartphone – wird hierfür GIS fällig?

Die Meldepflicht bezieht sich auf Geräte mit Rundfunktechnologien. Ein Monitor hat solche nicht verbaut und ist somit nicht meldepflichtig. Werden Geräte jedoch in Kombination mit Rundfunkkomponenten (etwa Kabel, SAT, DVB-T) genutzt, besteht Meldepflicht.

Videospiele auf dem Fernseher – muss man GIS zahlen?

Jeder Fernseher (mit eingebautem Tuner) stellt eine Rundfunkempfangsanlage dar und ist damit melde- und gebührenpflichtig– und zwar ganz unabhängig davon, wie oft das Gerät eingeschaltet wird und ob bzw. welche Programme damit konsumiert werden.

Wer auf dem Fernseher ausschließlich Videospiele zockt, ist nicht automatisch aus dem Schneider: Wird ein TV-Gerät mit eingebautem Tuner (und somit eine Rundfunkempfangsanlage im engsten Sinn) als Bildschirm verwendet, ist dieses Gerät melde- und gebührenpflichtig! Wie man es besser macht? Einen Monitor (ohne Tuner, TV-Karte etc.) ins Wohnzimmer stellen und darauf spielen!

© iStockphoto / by sonmez

Sterbefall in der Verwandtschaft: Werden GIS-Schulden weitervererbt?

Die Zahlungspflicht endet prinzipiell mit einer Abmeldung. Eine Abmeldung ist normalerweise nur für die Zukunft und damit nicht rückwirkend möglich. Die Gebührenpflicht erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung bei der GIS einlangt. Ein Sterbefall ist von dieser Regelung ausgenommen: Die Gebührenpflicht endet hier mit dem Tod des Teilnehmers.

Ein schwacher Trost, aber gut zu wissen: etwaige GIS-Schulden werden nicht an Hinterbliebene „vererbt“ – die Gebührenpflicht endet mit dem Tod des Teilnehmers!

© iStockphoto / kzenon

Sie haben noch offene Fragen zur GIS?

Falls auch Sie eine Frage zur GIS haben, schreiben Sie uns an gis@tv-media.at – möglicherweise ergänzen wir Ihren Fall anschließend auch in unserem Artikel.

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ÜBER DEN AUTOR
Bernhard Steiner
Bernhard Steiner

Portal-Manager von TV-MEDIA, der mit seinem Faible für Film und Kino die größte Entertainment-Website Österreichs in Schuss hält. Liebt es, am Wochenende mit dem Millennium Falcon durch Mittelerde zu düsen und beim Pizzaessen mit den Teenage Mutant Ninja Turtles über Animes zu schwadronieren.

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